Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Recht gegen uns hergeleitet werden können.

3. Vertragsabschluß
3.1. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag ist mit der Annahme durch uns oder durch Lieferung abgeschlossen. Bei Storno des Auftrags durch den Besteller behalten wir uns eine Stornogebühr von 5% des Bestellwertes, mindestens jedoch 20 € vor. Für unsererseits zu bestellende Ware oder Sonderanfertigungen besteht keine Stornomöglichkeit.
3.2. Bei Vereinbarungen wird für originalverpackte und unbeschädigte Ware bis zu 85% vom Rechnungswert gutgeschrieben, bereits geöffnete Software oder Ware mit Gebrauchsspuren kann nicht zurückgenommen werden.

4. Preise
4.1. Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise und verstehen sich unfrei, zuzüglich Versand und Verpackung, gesetzliche Abgaben und MWSt. Bei Bestellmengen unter 100 € sind wir berechtigt, einen Kleinmengenaufschlag von 20 € zu berechnen.

5. Zahlung
5.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
5.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
5.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
5.6. Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug.
5.7. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht ausgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehene Zeit erfolgt werden.

6. Liefer- und Leistungszeit
6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
6.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.4. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

7. Versand und Gefahrübergang
7.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
7.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
7.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
7.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur gemäß schriftlichen Antrag auf Kosten des Käufers.

8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Die Gewährleistung beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
8.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
8.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.4. Bei begründeten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl verlangen, dass
- der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns schickt. .
- der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein von uns beauftragter Servicetechniker beim Käufer die Reparatur vornimmt. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem anderen von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, werden wir diesem Verlangen nachkommen, jedoch nur unter gesonderter Berechnung von Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen.
8.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtung vollständig erfüllt hat.
8.7. Sämtlich Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet oder veräußert werden soll.
9.2. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde schon im Voraus seine Rechte an uns ab. Er ist verpflichtet und wir berechtigt, seinem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen.
9.3. Wird Vorbehaltsware verpfändet, hat der Kunde uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen, sowie uns die für eine Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.4. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

10. Patent- und Urheberrechte
10.1. An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
10.2. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen, auch frachtfreie, ist Abgangslager.
11.2. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers und Gerichtsstand ist Ebersberg. Wir dürfen jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.

12. Teilnichtigkeit
12.1. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.